Dienstwagensteuer

für Firmenfahrzeuge, Dienstwagen und KFZ jeder Art

Besteuerung von Dienstwagen und Dienstwagensteuer

Besteuerung von Dienstwagen pauschal mit der 1%- Regelung oder der Nachweismethode per Fahrtenbuch

Die private Nutzung von Firmenwagen und Dienstwagen muss versteuert werden. Zur Berechnung der Dienstwagensteuer ist die pauschale per 1%-Regelung oder der Nachweis per Fahrtenbuch möglich.
Wird ein Dienstwagen privat genutzt, muss bei der Ein Prozent-Regelung monatlich 1% des Brutto-Listen-Neupreises des Fahrzeugs sowie 0,03 Prozent des Brutto-Listen-Neupreises pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Bei wenig Privatfahrten mit dem Dienstwagen lohnt sich das Fahrtenbuch

Bei einem 30.000 Euro teuren Dienstwagen sind gemäß Ein-Prozent-Regelung 300 Euro pro Monat zuzüglich den Kosten für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern. Bei Selbständigen kommt dazu noch die Umsatzsteuer.
Bei kalkulierten 30Cent Fahrzeugkosten-Entgelt pro Kilometer können damit 1000 Kilometer pro Monat privat gefahren werden. Werden also viele Privatfahrten mit dem Dienstwagen durchgeführt, so das deren Anteil die pauschale Ein-Prozent-Regelung übersteigt, wie hier im Rechenbeispiel mehr als 1.000 Kilometer pro Monat, ist es sinnvoll der 1%-Regelung zu bleiben.
Werden jedoch wenig Privatfahrten mit dem Firmenwagen durchgeführt, lohnt es sich steuerlich die privat gefahrenen Kilometer mit der Nachweismethode im Fahrtenbuch zu erfassen. Sie müssen dann deutlich weniger als 300 Euro pro Monat versteuern und haben somit mehr monatliches Nettoeinkommen.
Durch die Aufzeichnung der Privatfahrten und Dienstfahrten im Fahrtenbuch können Sie Steuern sparen.

Mit dem digitalen Fahrtenbuch alle Privatfahrten und Dienstfahrten lückenlos erfassen

In unserem digitalen Fahrtenbuch können Sie vollkommen automatisch und lückenlos die Privatfahrten und Dienstfahrten mit ihrem Dienstwagen aufzeichnen und so die private und dienstliche und betriebliche Fahrzeugnutzung gegenüber dem Finanzamt nachweisen und abrechnen. Zur finanzamtkonformen Aufzeichnung der Fahrten wird ein GPS-Ortungsgerät im Firmenwagen eingebaut. Der Einbau der kleinen GPS-Box kann durch ihre Werkstatt erfolgen und dauert nicht länger als 1 Stunde.
Die Fahrtenbuchsoftware zur Auswertung und Abrechnung der Fahrten ihres Dienstwagens und Firmenfahrzeug befindet sich in unserem Webportal. Der Fahrtgrund für Dienstfahrt oder Privatfahrt kann hier für jede Fahrt ganz einfach per Mausklick deklariert werden.
Alternativ kann auch ein kleiner Fahrtgrundschalter im Fahrzeug eingebaut werden und der Fahrer stellt den Fahrtgrund für Dienstfahrt oder Privat vor Fahrtbeginn damit ein. Dadurch ist unser elektronisches Fahrtenbuch lückenlos, unmanipulierbar und revisionssicher, denn jede Ergänzung des Fahrtgrund und des Zweck der Reise wird in einem Logfile gespeichert. Im Webportal stehen ihnen detaillierte Fahrtenbuchauswertungen als Nachweis für das Finanzamt zur Verfügung.

Merkmale des digitalen Fahrtenbuch für Dienstwagen und Firmenfahrzeuge

  • Nachweis der betrieblichen Nutzung des Dienstwagen gegenüber Finanzamt
  • Deklarierung und Zuordnung des Fahrtgrund für z.B. Privatfahrten und Dienstfahrten
  • Deklarierung und Zuordnung des Zweck der Reise für z.B. Kundenbesuche
  • Fahrtgrundschalter für manuelle Fahrtgrundeinstellung
  • automatische Fahrzielverknüpfung
  • Fahrverhalten und Fahrweise mit Beschleunigung, Bremsverhalten, Geschwindigkeit
  • Fahrziele mit vollständigen Zieladressen
  • Fahrtstrecken und Fahrtrouten mit straßengenauen Routendetails
  • Fahrzeiten, Lenkzeiten und Fahrtdauer
  • genaue Unterteilung nach Fahrabschnitten
  • Aufenthaltszeiten, Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsorte mit genauer Adresse
  • Pausenzeiten, Ruhezeiten und Standzeiten mit genauer Adresse
  • Leerlaufzeiten und unwirtschaftliche Motorlaufzeiten mit genauer Zeitangabe
  • Betriebszeiten, Betriebsstunden und Betriebsdauer mit Betriebsstundenzähler
  • Arbeitszeiterfassung und Anwesenheitskontrolle für Fahrer und mobile Mitarbeiter
  • Fahreridentifikation per Fahrer-ID für Fahrer, Beifahrer und Mitfahrer
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