Finanzamtkonformes Fahrtenbuch

für Firmenfahrzeuge, Dienstwagen und KFZ jeder Art

finanzamt konformes Fahrtenbuch

Wann wird ein elektronisches Fahrtenbuch vom Finanzamt als konform und tauglich anerkannt

Unser GPS-Fahrtenbuch ist finanzamtkonform und wird deshalb von Finanzämtern als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt. Ein elektronisches Fahrtenbuch hat den Vorteil, daß der Fahrer keine zeitaufwendigen handschriftlichen Eintragungen mehr machen muss, auch wenn z.B. verkehrsbedingte Umleitungen gefahren werden müssen. Alle Eintragungen für Kilometer, Zeit und Ort erfolgen vollkommen automatisch.
Dennoch stellt das Finanzamt die nachstehend beschriebenen Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch damit es finanzamttauglich ist. In Bezug auf die Manipulationssicherheit und Revisionssicherheit werden Excel-geführte Fahrtenbücher deshalb nicht mehr vom Finanzamt anerkannt, da diese jederzeit durch den Fahrer nachträglich verändert werden könnten.

Anforderung an Lückenlose Aufzeichnung im elektronischen Fahrtenbuch

Durch das Festeinbau-Ortungsgerät werden Zündung EIN und AUS, Richtungswechsel, gefahrene Kilometer und Geschwindigkeit erfasst. Die Deklarierung des Fahrtgrundes und Zweck der Reise erfolgt direkt im Fahrzeug durch einen Fahrtgrundschalter oder durch eine automatische Verknüpfung mit dem Fahrziel im elektronischen Fahrtenbuch oder ganz einfach per Mausklick im Webportal.

Anforderung an Manipulationssicherheit im elektronischen Fahrtenbuch

Die Manipulationssicherheit ist dadurch gewährleistet, das ein Festeinbau-Ortungsgerät im Fahrzeug fest verbaut wird, das an die Bordspannung und die Zündung angeschlossen wird. Das Fahrzeug wird durch das Festeinbau-Ortungsgerät permanent überwacht und jede Bewegung wird aufgezeichnet.
Jede Manipulation, wie beispielsweise das Ausbauen der GPS-Box oder das Abklemmen von der Bordspannung oder der Antenne, wird erfasst und dokumentiert und per Alarm mit Ort und Zeit gemeldet.

Anforderung an Revisionssicherheit im elektronischen Fahrtenbuch

In der Fahrtenbuchauswertung kann für jede Fahrt nur der Fahrtgrund mit Privatfahrt, Dienstfahrt oder Fahrt zwischen Wohnung-Arbeitsstätte eingestellt sowie der Zweck der Reise wie z.B. Außendienst, Kundenbesuch, Arbeitszeit, Büro usw. eingetragen werden.
Alle anderen Fahrteneinträge wie Orte und Zeiten sind nicht veränderbar. Um die Revisionssicherheit zu gewährleisten, werden in einem Logfile alle Einstellungen des Fahrtgrundes und Zweck der Reise dokumentiert.

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