Fahrtenschreiber

für Nutzfahrzeuge, LKW und Transporter jeder Art

Fahrtenschreiber mit Lenkzeiten und Ruhezeiten ihrer Fahrer

Was ist ein Fahrtenschreiber

Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines gewerblich genutzten Fahrzeugs inklusive Anhänger mehr als 3.500 kg beträgt, ist der Einsatz eines Fahrtenschreibers gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht. Dies trifft also auf alle Nutzfahrzeuge wie Transporter, LKW und Busse zu. Aber auch große Jeeps oder SUV können davon betroffen sein, wenn es Firmenfahrzeuge sind.
Man kann mit dem Fahrtenschreiber alle Lenkzeiten und Ruhezeiten des Fahrers, die gefahrene Geschwindigkeit und die gefahrenen Kilometer aufzeichnen und nachträglich auswerten. In Nutzfahrzeugen und LKW bis Baujahr Mai 2006 wurden in der Regel analoge Fahrtenschreiber mit Papierscheibe als Tachoscheibe eingebaut. Auf der Tachoscheibe wurden alle Fahrten aufgezeichnet und dokumentiert.
Der Fahrer musste alle Tachoscheiben sorgfältig aufbewahren und die Tachoscheibe rechtzeitig wechseln, wenn diese vollständig beschrieben war. Die Aufbewahrungsfrist für Tachoscheiben beträgt mindestens 1 Jahr.
Seit Mai 2006 wird der digitale Tachograf in Nutzfahrzeuge, LKW Transporter und Busse eingebaut. Er erfüllt die gleichen Anforderungen wie der alte Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe, speichert neben den Fahrten aber auch noch Informationen aus der Bordelektronik des Fahrzeugs.
Der Fahrer hat eine Fahrerkarte im EC-Kartenformat die er bei Fahrtbeginn in den digitalen Tachografen steckt. Die Speicherung der Fahrten erfolgt im digitalen Tachografen auf der Fahrerkarte.
Der Speicher im digitalen Tachografen ist alle 90 Tage und die alle 28 Tage auszulesen. Die Aufbewahrungsfrist der ausgelesenen Tachografen-Daten beträgt mindestens 1 Jahr. Zum Auslesen der Fahrerkarte gibt es speziell geeignete Archivierungssoftware.

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