Fahrtenschreiber
für Nutzfahrzeuge, LKW und Transporter jeder Art
Was ist ein Fahrtenschreiber
Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines gewerblich genutzten Fahrzeugs
inklusive Anhänger mehr als 3.500 kg beträgt, ist der Einsatz eines
Fahrtenschreibers gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht.
Dies trifft also auf alle Nutzfahrzeuge wie Transporter, LKW und Busse
zu. Aber auch große Jeeps oder SUV können davon betroffen sein, wenn es
Firmenfahrzeuge sind.
Man kann mit dem Fahrtenschreiber alle Lenkzeiten und Ruhezeiten
des Fahrers, die gefahrene Geschwindigkeit und die gefahrenen Kilometer
aufzeichnen und nachträglich auswerten.
In Nutzfahrzeugen und LKW bis Baujahr Mai 2006 wurden in der Regel analoge
Fahrtenschreiber mit Papierscheibe als Tachoscheibe eingebaut.
Auf der Tachoscheibe wurden alle Fahrten aufgezeichnet und dokumentiert.
Der Fahrer musste alle Tachoscheiben sorgfältig aufbewahren und die
Tachoscheibe rechtzeitig wechseln, wenn diese vollständig beschrieben war.
Die Aufbewahrungsfrist für Tachoscheiben beträgt mindestens 1 Jahr.
Seit Mai 2006 wird der digitale Tachograf in Nutzfahrzeuge, LKW Transporter
und Busse eingebaut. Er erfüllt die gleichen Anforderungen wie der alte
Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe, speichert neben den Fahrten
aber auch noch Informationen aus der Bordelektronik des Fahrzeugs.
Der Fahrer hat eine Fahrerkarte im EC-Kartenformat die er bei Fahrtbeginn
in den digitalen Tachografen steckt.
Die Speicherung der Fahrten erfolgt im digitalen Tachografen auf der Fahrerkarte.
Der Speicher im digitalen Tachografen ist alle 90 Tage und die
alle 28 Tage auszulesen.
Die Aufbewahrungsfrist der ausgelesenen Tachografen-Daten beträgt mindestens 1 Jahr.
Zum Auslesen der Fahrerkarte gibt es speziell geeignete Archivierungssoftware.
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