Hilfethema - Was bedeutet die Ein Prozent Regelung ?
Durch die Ein Prozent Regelung findet eine pauschale Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens statt. Wird ein Firmenwagen privat genutzt, muss der Nutzer ein Prozent des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern.Weiterhin wird die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 Prozent und dem Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs multipliziert und als geldwerter Vorteil vom Finanzamt angesetzt.
Für Selbständige und Freiberufler gilt seit dem 1. Januar 2006, dass die Ein Prozent Regelung nur noch dann für Firmenfahrzeuge anwendbar ist, die nachweislich zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
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